ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FERIENHÄUSER MOSEL CHALETS

  1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag für die Ferienhäuser Chalet Mosel, Chalet Mitte oder Chalet Berg ist verbindlich geschlossen, wenn das Ferienhaus über die website www.mosel-chalets.de gebucht und die Anzahlung geleistet wurde. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der bei Buchung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden (2 Personen in Chalet Mitte, je 4 Personen in Chalet Berg und Chalet Mosel).

  1. Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Außerdem ist die Nutzung von Bettwäsche und Handtüchern und deren Reinigung enthalten. Das Laden von Elektro-Autos ist im Mietpreis nicht enthalten und bedarf gesonderter Vereinbarung und Abrechnung. Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises ist direkt nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter die Buchung stornieren. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

  1. Kaution

Der Mieter zahlt bei Anreise und Übergabe eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bei Ankunft in Höhe von 200 EURO in bar an den Vermieter. Diese wird nach einwandfreier Rückübergabe der Mietsache ebenfalls in bar zurückerstattet.

  1. Mietdauer und An- / Abreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 19.00 Uhr erfolgen, sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Abreise und Übergabe sind bis spätestens 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können in Ausnahmefällen erfragt werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise oder nicht erfolgter oder verspäteter Anreise erfolgt grundsätzlich nicht. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

  1. Rücktritt

Grundsätzlich gilt Deutschtes Mietrecht. Dies bedeutet: Gebucht ist gebucht. Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich aus welchen Gründen (Ausnahme: Höhere Gewalt oder außerordentlich wichtiger Grund nach § 542 II BGB). Der Mieter ist von der Mietzahlung nicht entbunden, wenn er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Dies schließt Krankheit ein, ungeplante Ereignisse oder auch wenn eine der anreisenden Personen verhindert ist. Wir empfehlen daher immer und dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Wir bieten unseren Gästen jedoch folgende freiwillige Stornoregelungen an:

  • Bis 30 Tage vor Anreise: Umbuchung ohne Gebühr oder Stornierung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75€.
  • Bis 15-30 Tage vor Anreise: Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Mietbetrages oder Umbuchung gegen eine Gebühr von 75€.
  • Ab 15 Tage vor Anreise ist die Gesamtmiete zu bezahlen (Verbrauchsabhängige Kosten wie Strom und Reinigung werden hiervon abgezogen).

Im Falle eines erlassenen Beherbergungsverbotes innerhalb des gebuchten Zeitraumes kann von beiden Parteien kostenfrei storniert werden (höhere Gewalt). Beide Vertragsparteien werden dann von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

Besteht kein Beherbergungsverbot und existiert ein Pandemiegeschehen und länderspezifische oder gesonderte, wechselnde Auflagen und Einschränkungen (z.B. während Covid-19), dann gelten gesonderte Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen.

Diese werden jeweils aktuell auf der website www.mosel-chalets.de und bei den Buchungsformularen der Chalets veröffentlicht und sind bei Buchung abweichend von diesen AGB gültig. Auch Quarantäne-Situationen entbinden nicht von der Pflicht der Mietzahlung, auch und gerade zu dieser Zeit empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Corona Schutz (z.B. von der HanseMerkur oder Allianz).

Der Vermieter verpflichtet sich, den stornierten Zeitraum schnellstmöglich wieder auf dem freien Markt anzubieten. Sollte eine komplette Vermietung oder eine Teilvermietung in der vorher gebuchten Zeit erfolgen, wird dies mit der Rechnungssumme des stornierenden Mieters verrechnet.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Tritt der Mieter innerhalb von 48 Stunden nach Buchung wegen eines Irrtums vom Vertrag zurück, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75€ fällig, die mit der Rückerstattung verrechnet wird. Ein generelles Widerrufsrecht besteht bei touristischen Leistungen nicht.

  1. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Böden oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen (z.B. Terrasse und Garage) ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen.

Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Auf der naturbelassenden Holzterrasse darf kein Feuer entfacht oder gegrillt werden. Bei den Fenstern, sowie Dachfenstern ist darauf zu achten, diese beim Verlassen zu schließen. Tritt z.B. im Falle von starkem Regen oder Gewitter ein Wasserschaden auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Im Falle starker Sonneneinstrahlung sollten die Vorhänge und Rollos der Dachfenster und Panoramafenster tagsüber geschlossen gehalten werden. Bleiben diese geöffnet und entwickelt sich in den Häusern starke Hitze, entbindet dies nicht vom Mietvertrag und der Vermieter kann keinerlei Haftung übernehmen.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterläßt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

  1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

  1. Tierhaltung und Rauchen

Tiere, insbesondere Hunde und Katzen sind nicht gestattet. Rauchen ist innerhalb der Räume, sowie in der Garage, strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr von 750 Euro für besondere Reinigung und Sanierung erhoben. Beim Rauchen auf der Terrasse und vor der Garage ist darauf zu achten, andere Mieter nicht zu beeinträchtigen. Weiterhin  dürfen keine Zigaretten oder Zigaretten Stummel in die Außenbereiche entsorgt werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung werden die Kosten für die Reinigung an den Mieter berechnet.

  1. Hausordnung

Da die drei Häuser inklusive Terrasse direkt nebeneinanderstehen, sind Mieter zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Fernsehgeräte und Lautsprecher sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Grillen oder Entzünden eines Feuers auf der Holzterrasse ist untersagt. Beim Verlassen des Hauses sind sämtliche Fenster und Türen zu schließen.

  1. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Mietrecht mit deutschem Gerichtsstand Anwendung.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.